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WALTER - IMMOBILIEN
| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
2201, Kapellerfeld Ost |
| Kategorie: |
Kauf-Reihenhäuser |
| Beschreibung: |
MODERNES EIGENHEIM in GRÜNRUHELAGE.
Dichtbetonkeller ca 60m² ,2 grosse Räume mit Fenster,Vorraum, Technikraum mit Anschluss für Waschmaschine und Trockner beides auf Sockel, 1000 l Pufferspeicher für Wasseraufbereitung,Gastherme .
EG:Wohnsalon 47m² mit offener Küche , Ausgang über Balkonschiebetüre zur Südterrasse, Essbereich mit Balkontüre zu Terrasse, Anschluss für offenen Kamin,Vorraum mit Garderobe, WC
OG: 3 grosse Schlafzimmer, grosser Balkon mit Fernblick, Schlafzimmer mit eigenem Bad. WC .
Technische Ausstattung: Fussbodenheizung in gesamtem Haus, Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Heizung, hochwertige Energiesparfenster und Balkontüren ,alle mit elektrischen Rollläden und Fliegengitter. Wäscherutsche bis in den Wirtschaftsraum. .
Wahlmöglichkeit für Fussbodenbeläge und Fliesen, Topfinanzierungskonditionen durch unsere Hausbank garantiert!
BELAGSFERTIG: € 339.500,-
SCHLÜSSELFERTIG: € 379.900,-
JAHRESENERGIE Fam. € 469,- |
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| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
2201, Gerasdorf/Kapellerfeld Ost |
| Kategorie: |
Kauf-Reihenhäuser |
| Beschreibung: |
MODERNES EIGENHEIM in GRÜNRUHELAGE.
Dichtbetonkeller ca 60m² ,2 grosse Räume mit Fenster,Vorraum, Technikraum mit Anschluss für Waschmaschine und Trockner beides auf Sockel, 1000 l Pufferspeicher für Wasseraufbereitung,Gastherme .
EG:Wohnsalon 47m² mit offener Küche , Ausgang über Balkonschiebetüre zur Südterrasse, Essbereich mit Balkontüre zu Terrasse, Anschluss für offenen Kamin,Vorraum mit Garderobe, WC
OG: 3 grosse Schlafzimmer, grosser Balkon mit Fernblick, Schlafzimmer mit eigenem Bad. WC .
Technische Ausstattung: Fussbodenheizung in gesamtem Haus, Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Heizung, hochwertige Energiesparfenster und Balkontüren alle mit elektrischen Rollläden und Fliegengitter. Wäscherutsche bis in den Wirtschaftsraum. Detailausstattung wird auf Anfrage gerne übermittelt.
Wahlmöglichkeit für Fussbodenbeläge und Fliesen, Topfinanzierungskonditionen durch unsere Hausbank garantiert!
BELAGSFERTIG: € 339.500,-
SCHLÜSSELFERTIG: € 379.900,-
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| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
2201, SCHNEIDEREI - Hauptstrasse |
| Kategorie: |
Miete-Gewerbeobjekte |
| Beschreibung: |
SCHNEIDEREI mit Putzereiannahme auf der Hauptstrasse in Gerasdorf zu vergeben.
Der Betrieb besteht seit 1985 und ist weit über die Grenzen von Gerasdorf hinaus bekannt.
Verkaufslokal ,Lager ,kleine Teeküche ,WC mit Waschbecken , gesamtes Nähgut , alle Nähmaschinen ,Kleiderpuppen ,Bügel-stationen und ein großer Kundenstock wird gegen eine Investablöse übergeben.
Strom: Wien Energie €99,36 (Teilbetrag)
Gas: EVN €13,63(Teilbetrag)
Der Mietvertrag ist unbefristet.
Übernahme per sofort.
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| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
2103, Langenzersdorf |
| Kategorie: |
Kauf-Einfamilienhäuser |
| Beschreibung: |
Wunderschönes Einfamilienhaus in absoluter Grünlage in Langenzersdorf.
Ausstattung – Luxusausstattung. Alarmanlage mit Direktleitung, Brandmelder im ganzen Haus.
Ziegelbau mit Wärmeisolierung, Bramacdach, elektrische Außenjalousien, Solaraufbereitung- Warmwasser, Gasheizung, im gesamten Haus Fußbodenheizung ,auch im Keller ,keine Radiatoren. Swimmingpool, automatische Gartenbewässerung, alles vom Keller – Technikraum zu steuern. Böden: Steinböden, Fliesen und in den Schlafräumen Teppich.
EG: Großer Eingangsberich mit Garderobe ca 14,5m², Eingang über eine doppelflügelige satinierte Glastüre in den Wohnsalon mit ca 44m² und Ausgang in den Garten zum Pool oder Terrasse, weiters zum Eßplatz und in die Einbauküche die keine Wünsche offen lässt mit ca.15m², WC mit Handwaschbecken, Abstellraum, Kellerabgang und Ausgang in die ca. 56m² Garage die auch einen Ausgang in den Garten hat.
OG: Über eine mit Steinfliesen belegte Treppe, die mit hinterlegten Lichtquellen ausgeleuchtet wird, gelangt man auf die Galerie von der aus alle Räume zentral begehbar sind.
Schlafzimmer mit ca 24m² und Ausgang auf den Balkon.
Kinderzimmer mit ca.17m² und Ausgang auf einen Balkon.
Luxusbad mit Doppeldusche , Doppelwanne, und großem Waschtisch mit ca .14m² und Ausgang auf Balkon. Schrankraum mit Fenster oder kleines Zimmer und das 2. WC mit Handwaschbecken.
Keller: großer Vorraum, Fitneßraum mit Doppeldampfkammer, weitere Räume und das 3. WC.
Technikraum mit Gastherme, Solarwasserspeicherkessel, Swimmingpoolsteuerung, Hauswasseranlage für Nutzwasser zur Gartenbewässerung. Ausgang über eine überdachte Treppe in den Garten.
Gepflasterte Wege rund ums Haus, gepflegter Garten mit Ziersträuern , Einfriedung , Abstellfläche vor der Doppelgarage für mindestens 2 Autos.
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| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
2201, Gerasdorf/Wien |
| Kategorie: |
Miete-Büros |
| Beschreibung: |
Praxis in 3 Räume mit 3 WC und 3 Eingangsmöglichkeiten aufgeteilt, Garage, EG barrierefrei, Wartezeit in einer Grünanlage mit Pavillion abwarten, Parkplätze vor der Türe, S-Bahnanschluß, U1 Leopoldau eine Station entfernt. Miete inkl. Heizung, Warmwasser, Betriebskosten. Spezialumbau möglich. Auch kleinere oder größere Einheiten verfügbar. Erstbezug Baujahr 2010. Willkommen in einer gepflegten und representativen Anlage , Ruhig und grün. H O C ( home-office-center Gerasdorf)
2201 Guido Rütgersstrasse 50 |
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| Angebot des Monats |
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| Objekt: |
1190, Salmannsdorf |
| Kategorie: |
Kauf-Wohnungen |
| Beschreibung: |
Wunderschöne , komplett neu renovierte Eigentumswohnung in Salmannsdorf mit Fernblick und ins Grüne. Geräumiger Vorraum, alle Zimmer zentral, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche komplett möbliert, Bad mit Dusche, WC separat, kleiner Balkon, Parketten, Steinboden, Gasetagenheizung, Sofortbezug oder Anlageobjekt |
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ENERGIEAUSWEIS :
Energieausweis: Was er ist, wer ihn braucht, wer ihn bezahlt.Wer braucht einen Energieausweis?
Seit 1.1.2009 ist jeder, der ein Gebäude oder ein einzelnes Nutzungsobjekt (etwa eine Wohnung) verkauft oder vermietet, dazu verpflichtet, dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Bei Neubauten – dazu gehören auch Um- und Zubauten sowie umfassende Sanierungen – ist der Energieausweis nach der jeweils geltenden Bauordnung schon bei der Errichtung zu erstellen. Die Bauordnungen enthalten auch einige wenige Ausnahmen von dieser Verpflichtung: In Wien zum Beispiel dies denkmalgeschützte und religiöse Gebäude sowie Kleingartenhäuser von der Regelung ausgenommen.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Effizienz der Energienutzung im Gebäude enthält. Der wichtigste Inhalt ist die Energiekennzahl (auch „spezifischer Heizwärmebedarf“ genannt), die in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2.a) angeben wird. Dieser Wert soll die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar machen, sodass der potentielle Käufer oder Mieter beurteilen kann, ob für das Vertragsobjekt vergleichsweise hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten sind. Damit auch ein bautechnischer Laie dies erkennt, muss auf der ersten Seite des Energieausweises die thermische Qualität des Gebäudes auf einer Skala von A++ bis G bewertet werden.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Der Verkäufer oder Vermieter muss seinem Vertragspartner noch vor dessen Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und, kommt es zum Vertragsabschluss, diesen übergeben. Ist nur ein einzelnes Nutzungsobjekt Vertragsgegenstand, ist es nicht notwendig, für das konkrete Objekt einen Energieausweis erstellen zu lassen, es reicht ein Energieausweis über das gesamte Haus oder über ein vergleichbares Objekt im selben Haus. Die Vorlagepflicht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, der Energieausweis ist daher unabhängig davon vorzulegen, ob der Käufer oder Mieter dies wünscht oder nicht.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht?
Verstößt der Verkäufer oder Vermieter gegen diese Pflicht, kann dies gewährleistungs- oder schadenersatzrechtliche Folgen haben. In diesem Fall gilt nämlich eine dem Alter und Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Ist der tatsächliche Energieverbrauch höher, kann der Vertragspartner Gewährleistung geltend machen. Der Käufer kann dann zunächst Verbesserung – etwa der Wärmedämmung – begehren. Kann oder will der Verkäufer nicht verbessern, kommt eine Minderung des Kaufpreises, bei besonders gravierenden Fällen sogar die Auflösung des Vertrages („Wandlung“) in Betracht. Der Mieter hat bei höherem Energieverbrauch das Recht, den Mietzins zu mindern. Gewährleistung kommt immer nur dann in Betracht, wenn der Mangel bei Übergabe des Gebäudes bereits vorliegt. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (§ 3 Abs 2 Z 5) kann der Mieter darüber hinaus auch dann Verbesserung verlangen, wenn sich die Energieeffizienz erst im Laufe der Vertragsdauer verschlechtert. Die genannten Rechtsfolgen sind nach dem Zweck des Gesetzes zwingendes Recht, das heißt, sie können durch einen Gewährleistungsausschluss im Vertrag nicht ausgeschlossen werden.
Bei Verschulden des Verkäufers oder Vermieters muss dieser seinem Vertragspartner unter Umständen auch durch die schlechte Energieeffizienz entstandene Schäden ersetzen. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn zwar ein Energieausweis vorgelegt wird, dieser aber falsch ist. Strittig ist, ob auch ein Verschulden des Ausstellers – insbesondere Fahrlässigkeit – dem Vorlageverpflichteten zuzurechnen ist (sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung), oder ob der Aussteller dem Mieter oder Käufer persönlich haftet (sogenannter Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter).
Neben den gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Folgen kann der Vertragspartner auch einen Irrtum geltend machen, wenn er von einer falschen Energieeffizienz ausgeht und der Verkäufer oder Vermieter dies durch die Nicht-Vorlage bzw. die Vorlage eines falschen Energieausweises veranlasst hat. Der Käufer oder Mieter kann dann Preisanpassung oder – ähnlich der Gewährleistung in gravierenden Fällen – die Auflösung des Vertrages verlangen.
Die genannten Folgen lassen sich rückwirkend nicht beseitigen, da es hinsichtlich der vereinbarten Eigenschaften auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt. Stellt man daher fest, dass bei einem Vertragsabschluss der Energieausweis vergessen wurde, empfiehlt es sich, in einem Nachtrag zu vereinbaren, dass ab der Vorlage des Energieausweises die darin festgestellte Energieeffizienz als vereinbart gilt.
Wer bezahlt den Energieausweis?
Über die Tragung der Kosten für den Energieausweis gibt es keine gesetzliche Regelung, es ist daher grundsätzlich Vereinbarungssache, wer den Energieausweis letztlich bezahlt. Eine Ausnahme besteht für Mietverträge, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen: Hier können die Kosten für den Energieausweis nicht auf den Mieter überwälzt werden. Der Vermieter kann die Kosten aber als Ausgabe in der Hauptmietzinsabrechnung ansetzen.
Die Kosten für den Energieausweis stellen Nebenkosten des Vertrages dar, über die ein Immobilienmakler seinen Auftraggeber nach § 30b des Konsumentenschutzgesetzes schriftlich aufzuklären hat, sofern dieser Verbraucher ist. Überhaupt sollte der Makler im Rahmen seiner Interessenwahrungs- und Aufklärungspflichten seinen Auftraggeber über Notwendigkeit und Kosten des Energieausweises informieren.
PROVISIONSSÄTZE bei MIETEN :
Mietvertrag unbefristet oder länger als 3 Jahre befristet: max. 2 Bruttomonatsmieten
Mietvertrag bis 3 Jahre befristet: max 1 Bruttomonatsmiete
sonstiger Vertrag: max 2 Bruttomonatsmieten
Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem von ihm verwalteten Haus, halbieren sich diese Beträge.
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